Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung, zu denen auch eine Qualifizierung zum/zur
gehört. Der/Die Industriemeister/in ist eine qualifizierte,
technische Führungskraft. Ihr/Sein Handlungsschwerpunkt liegt in
der Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in
Industriebetrieben.
Zulassungsvoraussetzung
zur Industriemeisterprüfung ist eine mit Erfolg abgelegte
Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der
dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet werden kann und in der Regel eine
ein- oder mehrjährige Berufspraxis.
Die Industriemeister/innen sagen von sich selbst* :
Die Prüfungen und Lehrgänge orientieren sich am regionalen Weiterbildungsbedarf. Mehr Informationen finden Sie im Weiterbildungsinformationssystem WiS (www.wis.ihk.de) oder bei Ihrer zuständigen IHK.
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